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Herzlich willkommen beim Regionalen Sozialdienst

Elternschaftsbeihilfe

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern beziehungsweise Elternteilen, ihr Kind in den ersten sechs Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Sie verhindert dadurch die finanzielle Bedürftigkeit.

Weiterführende Informationen
https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/gesellschaft/soziales/oeffentliche-sozialhilfe/elternschaftsbeihilfe

Dokumente
Gesuch Elternschaftsbeihilfe
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